Langer Atem im Arzthaftungsrecht

Neben Strafrecht betätige ich mich auch gelegentlich im Arzthaftungsrecht. Böse Menschen würden sagen, dass ich mich auch manchmal als Ärztin versuche und erstaunlich zutreffende Diagnosen stelle, aber egal. Operieren tue ich kaum noch. Egal. Jedenfalls hatte ich eine Mandantin, bei der im Krankenhaus einiges schief gelaufen war und die Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers begehrte.

Bild: Grischa M.
Bild: Grischa M.

Es lief alles glatt und meine Mandantin hatte nach kurzer Zeit einen ordentlichen Betrag auf dem Konto. Sie war sehr zufrieden, ich bekam sogar Blümchen und Schokolade.

Meine Mandantin hatte eine Bekannte, die auch einen Behandlungsfehler vermutete und gerne Schmerzensgeld von dem Krankenhaus bekommen hätte.

 

Die Dame suchte vor über einem Jahr einen Kollegen auf. Über den Inhalt dieses Mandats weiß ich natürlich nichts. Fast nichts. Nur meine ehemalige Mandantin fragte mehrfach mich, warum es denn so lange dauere bei dem anderen Rechtsanwalt.

Der Kollege, den ich nicht kenne, bat mich irgendwann per E-Mail um ein “Musterschreiben” an das Krankenhaus. Hm. Ich war von meiner Mandantin nicht von der Schweigepflicht entbunden, das war ein Problem. Grundsätzlich helfe ich befreundeten Kollegen gern, ich bitte auch um Hilfe (an der Stelle mal wieder ein Dank an den Gebührengott Detlef Burhoff). Jemandem, den ich ich nicht kenne, quasi das Mandat bearbeiten, da bin ich aber etwas zurückhaltend.

Monatelang passierte nichts. Heute meldet sich meine ehemalige Mandantin und beklagt sich über den Rechtsanwalt ihrer Freundin. Dieser reagiere nicht auf Anrufe, melde sich nicht zurück und gebe keine Auskunft über den Sachstand. Eines soll er seiner Mandantin aber gesagt habe:

“Wenn Frau Rechtsanwältin Braun mir mal geholfen hätte, dann hätten Sie Ihr Geld schon!”

Cool. Die Schuld für eigene Bummelei mal lässig auf andere Menschen schieben. Total sympathisches Verhalten. Finde ich gut. Mal wieder einer von 10.000 Rechtsanwälten in Hamburg der aus auf meine Abschussliste geschafft hat. Machen Sie es sich bequem, Kollege! Keks?

 

 

 

2 Gedanken zu „Langer Atem im Arzthaftungsrecht

  1. Da es einE MandantIN war gehe ich sicher Recht in der Annahme, dass sie sich keinen faux pas geleistet hat?
    Sie hat Ihnen vegane Schokolade auf Sojamilchbasis geschenkt. Stimmts?

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