Und dann war die noch…

…die Staatsanwältin, die meinte, dass sich strafschärfend auswirkt, dass

a) der Angeklagte den Schaden nicht wieder gut gemacht hat.

b) der Angeklagte sich nicht entschuldigt hat.

c)Klug heute schlechtes Wetter ist (ok, den habe ich mir ausgedacht.

Manchmal möchte man als Verteidigerin während des Plädoyers der Staatsanwaltschaft einfach nur laut schreien. Hoffentlich habe ich bald mal einen Menschen, der Vater und Mutter erschlagen hat. Dann kann ich wenigstens anführen, dass strafmildernd berücksichtigt werden muss, dass mein Mandant nun Waise ist.

Ein Gedanke zu „Und dann war die noch…

  1. Als Verteidiger/in ist man ja in der ausgesprochen glücklichen Situation, dem Staatsanwalt direkt replizieren zu können. Diese Möglichkeit entsprechend (aus-) zu nutzen, war wesentlicher Ausbildungsinhalt in meiner Anwaltsstation ;-)

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