Unschuldig – dann schnell zum Anwalt

Wer unschuldig ist, der braucht keinen Strafverteidiger?

Oft habe ich Mandatsanfragen, aus denen letztlich kein Mandat wird. Der Anrufer –  meist sind es Männer – meint nämlich, dass er, weil er unschuldig sei, keinen Anwalt brauche. Die Sache werde sich schon aufklären, wenn die Polizei ihre Arbeit ordentlich macht. Wer als Rechtsanwalt überwiegend im Strafrecht tätig ist, glaubt daran  nicht.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Fall, der beklommen macht.

“683 Tag lang galt Nobert Kuß als Kinderschänder. 683 Tage saß er im Gefängnis. Zu Unrecht, wie die Justiz dem heute 71-Jährigen bestätigt hat. Zehn Jahre lang hat Kuß für diesen Freispruch gekämpft. Nun will er Schadensersatz und Schmerzensgeld. Geld von der Gutachterin, die Aussagen seiner Pflegetochter damals als glaubhaft einstufte, was dem Rentner eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener einbrachte.”

(Quelle:www.sueddeutsche.de)

Der Mann war von seiner Pflegetochter beschuldigt worden, sie sexuell missbraucht zu haben. Er bestritt die Tat von Anfang an, es stand Aussage gegen Aussage. Die Angaben der Pflegetochter wurden von dem Gericht als glaubhaft eingeschätzt und es erfolgte die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen.

“Der Pflegevater soll das Mädchen erstmals im Herbst 2001 in sein Zimmer gelockt haben, als seine Frau einkaufen war. Grundlage des Urteils ist das Gutachten einer Sachverständigen der Uniklinik Homburg, die Aussagen der Pflegetochter “mit hoher Wahrscheinlichkeit als glaubhaft” einstuft. Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision. Eine Verfassungsbeschwerde und zwei Wiederaufnahmegesuche scheitern – trotz eines Alibis, das Kuß vorweisen kann. Die Justiz sagt, das Mädchen habe sich eben im Datum getäuscht.”
(Quelle: www.suedeutsche.de)

ZeugeNach einer Schmerzensgeldklage des Mädchens wird ein zweites Gutachten eingeholt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass bei dem ersten Gutachten schwere Fehler gemacht worden sein.

Der Strafverteidiger des Mannes stellte einen Wiederaufnahmeantrag, im Jahr 2013 wird Norbert K. endlich freigesprochen. Er verklagt die Gutachterin von damals auf Schmerzensgeld. In einem Teilurteil wurden Norbert K. 50.000,00 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

Ist man unschuldig, so braucht man den besten Anwalt

Verbittert ist der Mann nach seinen Erlebnissen mit der Justiz dennoch nicht, was ich erstaunlich finde.

“Bis heute habe ich keinen bösen Anruf bekommen. Der Pastor aus dem Ort hat mich sogar im Gefängnis besucht”, erzählt Kuß. Als die Zwangsversteigerung seines Hauses droht, seien Freunde und Nachbarn mit 55 000 Euro eingesprungen – obwohl sie nicht wussten, ob sie das Geld zurückbekommen. “Sie haben damals gesagt: Wir glauben an dich, aber wir glauben nicht an die Justiz”, sagt der 71-Jährige. Und kann er den deutschen Gerichten noch vertrauen? “Unter dem Strich gibt es mehr gute Urteile als schlechte”, sagt er. Und dann: “Ei jo”, er überlegt noch einmal, “wer schuldig ist, braucht gute Anwälte. Wer unschuldig ist, braucht die besten.”
(Quelle: www.sueddeutsche.de)

4 Gedanken zu „Unschuldig – dann schnell zum Anwalt

  1. Hier wird suggeriert, dass dieser Angeklagte ohne Verteidiger in sein Schicksal gerannt ist. Dabei wird verschwiegen, dass bei diesen Vorwürfen notwendige Verteidigung erforderlich ist.

    Man kann ja viel an der Justiz kritisieren, aber man sollte nicht mit halbgaren Unterstellungen arbeiten.

  2. Ich denke, dass man unabhängig von der Schulfrage die Konsultation eines Fachanwalts für Strafrecht abwägen kann. Wie Sie bereits anführen, ist man sich dessen sofern man im Strafrecht tätig ist bewusst. Der geschilderte Fall zeigt dies ziemlich gut auf. Vielen Dank fürs Teilen.

  3. Für mich persönlich würde die Schuldfrage nicht ausschlaggebend für die Konsultation einer Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht sein. Wie Sie bereits anführen, sind viele der Meinung, dass sich dies schon von alleine ordnungsgemäß klären würde. Ich stimme Ihnen zu, dass die Option eines Rechtsbeistandes abgewogen werden sollte.

  4. Vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel zum Thema Wer unschuldig ist, der braucht keinen Strafverteidiger. So wie bei vielen Rechtsfragen ist es auch hier ratsam sich an einen Fachmann zu wenden. Dieser kann dann Fragen beantworten und beraten.

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