Denken Sie dran: Sie haben das Recht zu schweigen

Orakelblock der Rechtsanwältin Alexandra Braun aus Hamburg sagt „Alles ist | primär | nicht grundfalsch”. Foto: Regine ChristiansenSie haben eine Vorladung von der Polizei bekommen? Das Gericht hat Ihnen eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl übersandt? Die Polizei war mit einem Durchsuchungsbeschluss bei Ihnen?

Sie wollen gegen ein Urteil Rechtsmittel einlegen? Sie wurden von der Polizei festgenommen. Ein Angehöriger von Ihnen ist verhaftet worden?

In all diesen Fällen übernehme ich Ihre Verteidigung.

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sollten Sie Ihre beiden wichtigsten Rechte kennen: Sie haben das Recht zu schweigen und Sie haben das Recht, sich durch einen Anwalt Ihrer Wahl verteidigen zu lassen. Diese beiden Rechte sollten Sie unbedingt wahrnehmen. Wenn Sie eine Vorladung erhalten, so wenden Sie sich umgehend an mich. Gerade zu Beginn eines Strafverfahrens sind die Einflußmöglichkeiten besonders groß. In diesem Stadium werden die Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Ob Anklage erhoben wird oder ob das Verfahren eingestellt wird, entscheidet sich in aller Regel im Ermittlungsverfahren.

Natürlich ist meine Tätigkeit auch zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll. Ich verteidige Sie in allen Instanzen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und meinem Wissen im Bereich der Strafverteidigung. Rufen Sie mich unter 06421 – 686165 an oder senden Sie mir eine E-Mail.