Auch ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden
In einem Strafverfahren geht es für meinen Mandanten um viel. Ihm wird eine Sexualstraftat vorgeworfen. Im Zwischenverfahren wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt, es ging um medizinische Fragestellungen.
Beim Lesen des Gutachtens ging mir die Hutschnur hoch. Der Sachverständige lässt sich lang und breit über die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin aus und überschreitet seinen Gutachtenauftrag in alle Richtungen. Auch zu Rechtsfragen hat sich der Quacksalber Arzt munter geäußert und offenbar selbst im Kommentar nachgelesen.
Das Gericht hat dies durchaus bemerkt und mir das Gutachten mit dem Hinweis übersandt, dass man das Gutachten nur hinsichtlich des Auftrags verwerten werde und den Rest unberücksichtigt lasse. Dennoch hatte mein Mandant das Gefühl der Voreingenommenheit des Sachverständigen und hat ihn wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Dies ist gem. § 74 StPO möglich. Begründet habe ich den Befangenheitsantrag recht ausführlich unter Zitierung von Rechtsprechung.
Gemeckert habe ich auch über den Satz der Sachverständigen:
“Die Ausführungen der Rechtsanwältin zu (….) zeugen entweder von der Unkenntnis der Rechtsanwältin oder von dem Versuch, den eigentlichen Sachverhalt zu beschönigen.”
Es kommt nich darauf an, ob tatsächlich Befangenheit vorliegt
Die Stellungnahme des Sachverständigen war wieder ein Klassiker.
“Ich bin nicht befangen.”
Ja, Danke. Ich bin auch nicht voller Unkenntnis. Ätsch. Er hat offenbar nicht verstanden, dass es auf die Frage, ob tatsächlich Befangenheit vorliegt, nicht ankommt. Es reicht eben aus, von vom Standpunkt des Ablehnenden begründete Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen gerechtfertigt erscheinen (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, § 74, Rn. 5).
Das Gericht hat in seinem Beschluss meine Argumente aufgegriffen und den Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Ein Zwischenerfolg und es ist nun klar, dass die Verteidigung auch ausgesprochen humorlos werden kann.
Es hat sich als durchaus sinnvoll erwiesen, zu Beginn an zu zeigen, dass man als Strafverteidiger die Rechtsprechung zur Befangenheit kennt und dass man bereit ist, sich unbeliebt zu machen. Dies gilt bei kleinen Vorwürfen genauso wie beim Vorwurf einer Sexualstraftat.
nehmen sie sich doch bitte mal diese doktorarbeit vor
http://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben
seit dem ich das gelesen habe, bin ich auch befangen
Wenn das Gericht das Gutachten schon mit so einem Kommentar übersandt hat, könnte aber auch vieles dafür sprechen, dass Sie mit dem Antrag ohnehin (halb) geöffnete Türen eingetreten haben…;) Deutlicher kann man als Vorsitzender nicht darauf aufmerksam machen, dass das Gutachten angreifbar ist, man aber selbst – aus Kosten- oder Beschleunigungsgründen oder warum auch immer – erst mal abwarten will, was die Verteidigung dazu sagt, bevor man das Ding beerdigt….;)
Klar! Die Tür musste nicht mit der Panzerfaust eingetreten werden, der beschuhte Fuß reichte.
Sehr interessant – und super das Ergebnis
@RAin Kaiser-Behm @Martin Thailand
Ich kann in diesem Zusammenhang wärmstens das Buch von RA Gerhard Strate “Der Fall Mollath: Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie” empfehlen. Sollte Pflichtlektüre für Justiz und Sachverständige werden.
Sachverständigenfragen -> Sachverständigengutachten (2. Zeile)
Besten Dank!
Über Befangenheit kann man sich dort ausführlich informieren:
http://blog.justizfreund.de/?cat=9
Auch bei mehr als 10 Befangenheitsgründen ist keine Besorgnis der Befangenheit am AG-Minden und LG-Bielefeld richterlichem Humor gegeben. Wie ein “Supergerichtsdirektor” Unschuldige verurteilt, 2002/2014
Die dienstliche Äusserung von Richter Eisberg wurde mir im vorstehenden Verfahren erst gar nicht zur Kenntnis gebracht, so dass ich nach der Verurteilung auf die zur Kenntnisbringung geklagt habe. Innerhalb des Verfahrens am VG-Minden erhielt ich dann über 1 Jahr nach der Verurteilung die dienstliche Stellungnahme:
“Supergerichtsdirektor” Richter Eisberg: “Ich fühle mich nicht befangen”.
Gemäss Richter Dr. Eisberg leide ich an einer “abartigen geistigen Krankheit”, die es unmöglich macht, dass ich bei Gericht Rechte geltend machen kann.
Weil ich ua. auf die zur Kenntnisbringung auch der dienstlichen Äusserung geklagt habe und mich mehrfach beschwert habe, weil ich mehrfach in meinen Grundrechten verletzt worden bin, haben mich der Präsident des OLG-Hamm und Richter Weyandt vom OLG-Hamm selbst pschologisch fernuntersucht.
Beide kamen auf eine schwere geistige Krankheit von “Querulanz” meinerseits, die es vollkommen unmöglich macht, dass ich bei Gericht Rechte geltend machen kann.
Da waren beide aber nicht die ersten, denn ich leide bestimmt unter 5 geistigen von Richtern festgestellten unterschiedlichen Krankheiten von denen jede einzige es unmöglich macht, dass ich bei Gericht Rechte geltend machen kann:
http://blog.justizfreund.de/?p=291
Über Gutachten kann man sich dort ausführlich informieren:
http://blog.justizfreund.de/?cat=14
Etwa 50% aller psychologischen Gutachten sind etwa falsch.
Postbote Dr. Dr. Gert Postel über seine Psychiatrie-Erfahrung als Oberarzt, Obergutachter und Facharztprüfer: “Auch eine dressierte Ziege kann Psychiatrie ausüben”
http://blog.justizfreund.de/?cat=17
Wenn man nun noch die ganzen Alltagsweissheiten und Stammtischwahrheiten in sachlicher und in rechtlicher Hinsicht hinzunimmt, die gelegentlich in der Jusitz auftreten, dann sollte man sich so ungefähr vorstellen können was am Ende herauskommen kann.