Fünf Dinge, die man als jugendlicher Angeklagter nicht tun sollte

1) Dem Staatsanwalt, der gerade das Fragerecht hat, zurufen: “Digga, wer bist Du denn überhaupt?”

2) Zur Verhandlung in einer Strafsache wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einem Shirt mit “Legalize it” Aufdruck erscheinen.

3) Zu der etwas korpulenten Vorsitzenden “Dicke, Du nervst!” sagen.

4) Rummotzen, weil die mitgebrachten Kumpels bei der nichtöffentlichen Verhandlung nicht zusehen dürfen.

5) Während der Verhandlung ein lautes Streitgespräch mit der anwesenden Mutter anfangen.

 

Damit solche Dinge – möglichst – nicht passieren, bereite ich mit jugendlichen  Mandanten ihre Verhandlung ausführlich vor, inklusive Kleidungstipps und Verhaltensregeln.

 

 

 

 

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