Frisch verheiratet

Mein Telefon klingelt. Nicht ganz ungewöhnlich in einer Anwaltskanzlei. Ungewöhnlich aber das Gespräch. Ein Herr fragt, ob ich denn die Anwältin von Herrn Dachs sei (Anm. der Verfasserin: der Name ist von mir ausgedacht).

Ich weise den Anrufer auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht hin, worauf dieser gleich losredet. Herr Dachs selbst habe ihm gesagt, dass seine Anwältin Frau Braun aus Hamburg sei und er – der Anrufer – mich im Internet finden könne. Mein Mann (Anm. der Verfasserin: also meiner jetzt) , so der Anrufer, sei Polizist.

Hä? Huch! Verheiratet? Ich? Schon wieder? Mit einem Polizisten? Nö. Rechtsanwaltskollegen ehelichen könnte schon sein. Richter ist eher unwahrscheinlich und Staatsanwälte küsst man nicht. Polizisten scheiden völlig aus.

Weiß der Dachs, welche Kollegin gleichen Namens mit einem Polizisten verheiratet ist.

 

 

 

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