Acht Jahre Haft für Tötung des Mieters

CrimeIn Hamburg ist gestern der Strafprozess um den sogenannten “Hammer-Mord” zu Ende gegangen.

Das Schwurgericht hat den Angeklagten zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die Zeit berichtet:

 

“Der Angeklagte im sogenannten Hamburger Hammer-Mord-Prozess ist nach Medienberichten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Totschlags verurteilt worden. Das Landgericht sah es demnach am Montag als erwiesen an, dass der 65-Jährige seinen 71-jährigen Mieter in Hamburg-Eppendorf mit Hammerschlägen getötet hat. Außerdem wurde der Verurteilte in die Psychiatrie eingewiesen. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Villenbesitzer an einer Psychose leidet und seinen Mieter aus einem Wahn heraus getötet hat. Hintergrund war ein langjähriger Streit mit dem Opfer über Nebenkosten und Mängel an dem Mietobjekt. Nach Überzeugung des Gerichts überfiel er den Mieter schließlich im Februar im Treppenhaus und tötete ihn mit Hammerschlägen auf den Schädel. Im Anschluss holte er ein Messer und stach zusätzlich auf Hals und Oberkörper ein.”

(Quelle: www.zeit.de)

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes beantragt. Der Angeklagte hatte in dem Prozess ein Geständnis abgelegt.

“Die Attacke am 12. Februar 2014 schildert er so: „Ich sprach ihn freundlich an, er sagte: ,Was wollen Sie, Sie Wurzelzwerg?’ So von oben herab. Ich konnte ihm einen Faustschlag versetzen.“ Auf dem Boden liegend, habe der Rentner „so komisch gegrinst, das hat mich rasend gemacht.“

Es folgte ein Gewaltexzess, Gerichtsmediziner fanden später Zähne im Magen des toten Rentners. „Als ich wieder zu mir kam, war ich ganz ruhig und erleichtert. Es war, als hätte mich jemand von Herrn W. erlöst.“

(Quelle: ww.mopo.de)

 

 

 

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