Welche Strafe wofür?

“Welche Strafe bekomme ich wofür?” Eine Frage, die jeden Beschuldigten interessiert.

Bei nahezu jedem Gespräch mit Mandanten, welches ich führe, taucht irgendwann die Frage nach der zu erwartenden Strafe auf. Der Strafrahmen steht ja im Gesetz, da kann es so schwer doch nicht sein. Gerade vor Akteneinsicht aber ist die Frage kaum seriös kaum zu beantworten. Ein Kollege hat aus diesem Grund eine Kristallkugel in seinem Büro.

Geregelt ist die Strafzumessung in § 46 StGB. Die Rechtsprechung zur Strafzumessung ist umfangreich. Ziemlich umfangreich.

Entscheidend für die Frage der Höhe der Strafe sind viele Faktoren: Gibt es Vorstrafen oder handelt es sich um einen Ersttäter? Sind etwaige Vorstrafen einschlägig? Welche Folgen hatte die Tat für das Tatopfer? Gab es ein Geständnis? Wie strafempfindlich sind Sie? Wie war das Nachtatverhalten? Letztlich spielt auch eine Rolle, wo ein Strafverfahren stattfindet. In Hamburg wird eine Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz milder bestraft als in Bayern, dem wird jeder Strafverteidiger zustimmen. Ein menschliches Moment gibt es wohl auch. Hat der Richter gut geschlafen? Erinnert Ihre Nase ihn vielleicht an seinen Erzfeind? Und ja, natürlich spielt auch eine Rolle, ob Sie ordentlich verteidigt sind.

Es ist also kaum möglich, nach einem ersten Gespräch zu sagen:”Lieber Mandant, ganz klar. Es wird ein Jahr und sieben Monate Freiheitsstrafe, Bewährung gibt es und die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.”

imageDer Kollege Siebers hat nun in seinem Blog ein neues Projekt “Was man sich so fängt” und stellt Urteile aus dem gesamten Bundesgebiet vor.

Schon bei den bisher veröffentlichten sieht man, dass es erhebliche Unterschiede in der Strafhöhe gibt.

Eine Sammlung, die auch für Strafverteidiger interessant ist. Besser als Kaffeesatzlesen auf jeden Fall.

2 Gedanken zu „Welche Strafe wofür?

  1. Als Kunde bin ich immer froh, wenn ich eine grobe Idee (da sind es meist Fristen oder Kosten) bekomme. Egal, ob das auf dem Amt ist oder beim Handwerker.
    So sähe ich die Frage auch als Anwalt. Meine Antwort wäre “Nageln Sie mich nicht drauf fest, aber so zwischen X und Y erwarte ich”.

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