Partycrashing

Manchmal – ganz selten – trifft man als Strafverteidiger Mandanten auf Parties oder bei anderen gesellschaftlichen Anlässen. Natürlich gilt auch da die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und man wird den Mandanten nicht in unangenehme Situationen bringen.

Hier eine Liste von sieben Dingen, die Sie als Rechtsanwalt/Strafverteidiger nicht sagen sollten, wenn Sie einen Mandanten auf einer Feier treffen:

1) “Wollen Sie sich setzen? Ach, nee, haben Sie ja lange genug.” (mit Dank an Micha R.)

2) “Haben Sie schon “50 Shades of grey” gesehen, den Film mit den Handschellen.”

3) “Ich war heute bei Ikea. Wegen der Gardinen.”

4) “Sie hier und nicht in Stadelheim?”

5) “Etwas Wasser? Brot?”

6) “Hier kellnern ist auch eine Aufgabe für einen, der Vater  und Mutter erschlagen hat.”

7) “Puh, die Bude hier ist ja ein ganz übles Loch.”

 

Und wer nicht weiß, was die Partyfrage ist, der lese bei der Kollegin Rüber hier nach.

2 Gedanken zu „Partycrashing

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