Der Teufel ist manchmal ein Eichhörnchen, ne! Die eigene Unachtsamkeit hat einem Mann in Hamburg ein feines Strafverfahren eingebrockt. Weil er seine Brötchen im Ofen vergessen hatte und diese verbrannten, ging der Rauchmelder los. Die Polizei kam und entdeckte eine Cannabisplantage. Die Zeit berichtet:
“Auf der Suche nach der Ursache für einen Rauchmelder-Alarm ist die Polizei in Hamburg-Altona auf eine kleine Cannabisplantage gestoßen. Insgesamt seien in der Nacht zum Montag in der Wohnung eines 31-Jährigen 60 Cannabispflanzen sichergestellt worden, teilte die Polizei mit. Der Mann hatte zwei Brötchen im eingeschalteten Backofen vergessen, der Rauch löste Alarm aus. Als die Beamten die Wohnung inspizierten, habe der 31-Jährige nervös versucht, einen Beutel Marihuana zu verstecken und ein Zimmer zu verschließen. In dem Zimmer entdeckten die misstrauisch gewordenen Polizisten die Plantage mit Zelt und UV-Bestrahlung.”
(Quelle: www.zeit.de)
Verdammt dumm gelaufen. Vielleicht hat die Polizei auch noch eine Feinwaage gefunden und kleine Beutelchen, die zum Abpacken gedacht sein könnten, Geld in sogenannter szenetypischer Stückelung…eine professionelle Abluftanlage. Je professioneller, desto höher die Strafe. Wenn man die Strafandrohungen im Betäubungsmittelgesetz liest, kann einem als Beschuldigten ganz anders werden.
Der “grüne Daumen” mancher Mandanten fasziniert mich immer wieder. Mir selbst stirbt selbst die anspruchsloseste Pflanze unter den Händen weg. Vielleicht sollte ich mal einen Lehrgang machen.
Dem Mann droht eine ordentliche Strafe. Und alles nur, weil die Brötchen verbrannt sind.
Mit Frühstück beim Bäcker oder im Cafe wäre das nicht passiert. Ich weiß schon, warum ich meist in der Kanzlei mein Müsli esse.
Versuchs mal mit Basilikum. Den gibts ja schon als Küchenkraut für 99 Cent und schon bald hat man ihn so lieb gewonnen, dass man keine Blätter mehr abzupft. ^^
Das Doofe ist nicht nur das Brötchen, sondern dass ich – um mich täglich bei Bäcker & Co mit Frühstück zu versorgen – in den BTM-Handel einsteigen muss. Socnst reicht mein Kleingeld nicht, denn konsequenterweise muss ich ja auch Mittags und/oder Abends ausser Haus essen (was, wenn der Braten anbrennt?)…
P.S. Grüner Daumen? Nö, nur genügend Interesse. Wenn eine Pflanze nur ein Deko-Artikel ist kann sie schon mal ins Hintertreffen geraten. Aber um das Wohl des Heilsbringers ist man mit dem Herzen besorgt ;)
Sollte am Ende des Verfahrens eine Bewährungsstrafe mit der Auflage der Ableistung von Sozialstunden stehen, könnte der junge Mann zumindest einmal anregen, diese im Bereich des “Greenkeepings” absolvieren zu dürfen. Den grünen Daumen hat er ja bereits bewiesen. Und wer weiß – vielleicht darf er seine Lampen gleich mitbringen?
http://www.spiegel.de/sport/fussball/notts-county-nutzt-cannabis-lampen-fuer-rasen-im-stadion-a-888646.html