Rainer Wendt – weniger ist mehr

Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, hat es in den letzten Monaten zu einer gewissen Berühmtheit gebracht. Nicht zuletzt wurde er für seine Auftritte in Film, Funk und Fernsehen auch von Kollegen in Blogbeiträgen angemessen gehuldigt, hier zum Beispiel bei dem Kollegen Siebers.

Wendt findet es unter anderem unerträglich, dass Richter die mühsam geschnappten Verbrecher wieder freilassen. Seine Äußerung zu einem Vorfall in Hameln haben den Kollegen Hoenig zu einem launigen Blogbeitrag bewegt.

notfallMit meinen Berufskollegen steht Herr Wendt auf Kriegsfuß, sind wir doch “findige Anwälte”, die systematisch Abschiebungen verhindern. Mit dem Rechtsstaat scheint es Herr Wendt nicht so genau zu nehmen.

Rechtsanwälte und Strafverteidiger hat Herr Wendt mit der Äußerung entzückt, dass “es völlig ausgeschlossen sei, dass Beamte einen Verdächtigen schlagen”. Nun ja. Es soll durchaus schon vorgekommen sein, dass Polizisten wegen Körperverletzung im Amt verurteilt wurden.

Bei vielen Menschen entsteht der Eindruck, dass Rainer Wendt für die ganze Polizei spricht, ja, dass er quasi die Polizei ist. Dabei sind in der Deutschen Polizeigewerkschaft gerade einmal etwa 94.000 Polizisten organisiert. In der Deutschen Gewerkschaft der Polizei sind ca. 175.000 Mitglieder. Das klingt ein wenig nach “Volksfront von Judäa” und “Judäischer Volksfront”, ja. Es ist aber wichtig zu wissen, dass Rainer Wendt keinesfalls das Sprachrohr aller Polizisten ist.

Diesem Eindruck will der Kriminalkommissar Oliver von Dobrowolski entgegentreten und hat eine Online-Petition ins Leben gerufen, die ich mit signiert habe.

Ich halte es für gefährlich, wenn den Menschen vermittelt wird, man müsse in Deutschland in ständiger Kriminalitätsfurcht leben.

 

 

4 Gedanken zu „Rainer Wendt – weniger ist mehr

  1. Lieber Tourix,
    ich bin entsetzt über ihren Kommentar.
    Vorab: Ich habe diese Petition nicht unterzeichnet, weil ich Online-Petitionen albern finde, und zwar nur deshalb.
    Sie scheinen ein Verständnis von “Meinungsfreiheit” zu haben, das einiger Anmerkungen bedarf.
    So soll die “Meinungsfreiheit” Ihren Worten nach ja keine “juristischen Aspekte” haben. Schon, dass ein Recht (auf Meinungsfreiheit) keine juristischen Aspekte haben soll, mutet reichlich merkwürdig an; vor allem aber gilt das Recht auf Meinungsfreiheit nicht uneingeschränkt, sondern in den Grenzen der allgemeinen Gesetze.
    Falsche Tatsachenbehauptungen sind durch das Recht auf Meinungsäußerung ebenso wenig geschützt wie Beleidigungen (sog. Schmähkritik). Wenn Herr Tichy also zum Beispiel in seinem Blog politisch anders (als er) denkende als “psychopathologisch” bezeichnen lässt, ist dies sachlich und rechtlich durch nichts gerechtfertigt. Das ist auch kein Beitrag zur Diskussion, sondern schlicht eine Beleidigung, die zu unterbleiben hat.
    Wenn Herr Wendt z. B. öffentlich behauptet, es gäbe keine Polizeibeamten, die gewalttätig gegen Beschuldigte würden, ist das schlicht eine falsche Tatsachenbehauptung, die ebenfalls zu unterbleiben hat.
    Wenn Sie hier Menschen angreifen, die mit der geltenden Rechtslage auf Rechtsverstöße hinweisen, finde ich das unerträglich. Sie unterstützen damit eine Form des Diskurses, die leider in letzter Zeit wieder in Mode gekommen ist, und die wir alle tunlichst vermeiden sollten.

    1. Sehr geehrter Herr Nebgen,
      ich möchte nicht den merkwürdigen Artikel von Herrn Fitz kommentieren, sondern die Form des Diskurses mit dem Betreiber der Plattform, bzw. den Versuch diesen zu Schaden.
      Wenn sie eine Form des Diskurses bemängeln wollen, so sollte es die Form Niederbrüllens in bester Tradition der NS-Schergen sein, wie hier zu sehen:
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-randale-bei-vorlesung-an-der-magdeburger-uni-a-1129795.html
      Was nun Herrn Wendt anbelangt, so ist das Ziel der Petition ihm die “Plattform” zu entziehen – also ihn von den Medien ausschließen zu lassen.
      Es ist das eine, über die Meinungen des Herrn Wendt sich zu äußern, zu kritisieren oder zu wiederlegen. Es ist das andere, ihm das Wort zu verbieten.
      Genau darum geht es hierbei: Ihm das Wort verbieten.
      Und das kann ja wohl nicht sein.

      Wenn ich nicht die richtigen juristischen Feinheiten angewendet habe, bitte ich das zu entschuldigen. Ich bin kein Jurist und bin mit den Details daher nicht so gut vertraut, wie es ihnen auch ergehen würde, wenn es sagen wir um die Wechselspannungen an einer Spule gehen würde.

      1. Dass immer ausgerechnet die Leute, die sich mit so illustren Dingen wie den Wechselspannungen an einer Spule auskennen, den Fachleuten für juristische Feinheiten erklären wollen, wie sie den Diskurs um Grund- und Freiheitsrechte zu führen haben. Das hat schon etwas Postfaktisches.

  2. Wendt hat dieser Tage vollkommen zurecht das ACAB T-Shirt einer Jungpolitikerin (und deren absurde “Erklärung” dafür) kritisiert – aber nur, um dann im nächsten Atemenzug selbst folgenden Satz zu sagen:

    “Die Grüne Jugend ist ein wohlstandsverwahrloster Haufen von Linksextremisten, dem alles Potenzial für demokratisches Bewusstsein fehlt.

    Um das einzuordnen muss man zwischen dem Recht und dem Recht unterscheiden, denn davon gibt es zwei verschiedene.

    Es gibt das normale Recht für uns gewöhnlichen Pöbel, und da fällt gruppenbezogene Menschfeindlichkeit natürlich sofort unter den neuen Straftatbestand der “verhetzenden Beleidigung”.
    Daneben gibt es ein paralleles Recht für Polizeigewerkschafter, bei dem es völlig in Ordnung ist, den Bürgerkriegszustand auszurufen, die Antifa als “die kriminellen Erben der RAF” zu bezeichen und ihnen brennende Autos aus dem ukrainishen Bürgerkrieg aus 2014 in die Schuhe zu schieben.
    Oder auch, so wie jüngst in Berlin, einer missliebigen Polizeikollegin zu unterstellen, sie habe zwei Bundespolizisten unter Drogen gesetzt, sie vergewaltigt und schwer verletzt und diesen erfundenen Quatsch dann mehrfach in der BILD zu veröffentlichen.

    Das ist dann nämlich keine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, nicht antidemokratish und auch nicht strafbar, weil diese normalen Gesetze für normale Leute ja für Polizeigewerkschaftsfunktionäre schlichtweg nicht gelten.

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