Die Mandantin kommt in einer Arzthaftungssache, es geht um ein Schmerzensgeld in mal eben fünfstelliger Höhe. Eine Rechtsschutzversicherung besteht nicht, die Mandantin ist also Selbstzahlerin. Anwaltskosten betragen etwa 2000,00 Euro.
Bei der Honorarfrage sagt die Dame, dass ihr die Sache mit dem Vorschuss bekannt sei und sie habe natürlich auch Geld mitgebracht. Ich freue mich. Zumindest bis zu dem Moment, als die Frau 30,00 Euro aus ihrer Geldbörse kramt.
Manchmal bin ich froh, dass ich den neutralen Gesichtsausdruck perfektioniert habe.
Bis da ein “angemessener Vorschuss” zusammen kommt, muss man ja schon die Verjährung im Blick behalten…