In Hof hat etwa 25 Jahre nach dem Tod zweier Babys der Prozess gegen die Mutter begonnen, sie ist wegen zweifachen Mordes angeklagt. Die Frau macht von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Fälle von Kindestötung direkt nach der Geburt (Neonatizid) sind in Presse und Fernsehen immer besonders spektakulär.
“Die Frau soll das Mädchen und den Jungen in der eigenen Wohnung auf der Toilette zur Welt gebracht und danach unversorgt im WC-Becken zurückgelassen haben. Als die Neugeborenen keine Regung mehr zeigten, habe die Frau sie zuerst in Plastiktüten gewickelt, dann in einen Schrank gelegt und später im Garten vergraben, sagte der Oberstaatsanwalt.”
(Quelle: www.spiegel.de)
Die Leichen der Kinder wurden 2013 bei Bauarbeiten entdeckt. Seit November 2013 sitzt die Frau in Untersuchungshaft.
“Die Staatsanwaltschaft geht von niedrigen Beweggründen als Motiv aus: Die Frau, von Beruf Hauswirtschafterin, sei bereits Mutter von vier Kindern gewesen. Sie habe Angst vor dem Gerede der Leute gehabt und die finanzielle Mehrbelastung durch zwei weitere Kinder nicht hinnehmen wollen. Die 53-Jährige sitzt seit 21. November 2013 in Untersuchungshaft.”
(Quelle:www.spiegel.de)
Es konnte nicht mehr ermittelt werden, woran die Kinder letztlich gestorben sind, die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie lebensfähig waren. Der Prozess wird sicher wieder die Gemüter bewegen. Bis 1998 war die Tötung des nichtehelichen Kinder privilegiert, § 217 a.F. StGB. Mit dieser Vorschrift sollte der psychischen Zwangslage der Frau Rechnung getragen werden.
Ist das nicht schon verjährt (Mord wird sich ja eher nicht beweisen lassen)?
Oder ist die Verjährung bis zum Leichenfund ausgesetzt?