Entlastungszeugen, die sind doch lästig!
Bei der mit dem lieben Kollegen Siebers besuchten Fortbildung zum Thema “Konfliktverteidigung” haben uns freundliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erklärt, dass sie selbstverständlich auch alle entlastenden Umstände ermitteln. Es sei, so eine Staatsanwältin, schlechterdings unverständlich, warum Strafverteidiger Entlastungszeugen erst in der Hauptverhandlung auf´s Tapet brächten.
Es mag sein, dass die Staatsanwaltschaft in Braunschweig die neutralste Behörde der Welt ist, die Staatsanwaltschaft in Hamburg ist es offenbar nicht. In einem Verfahren wegen Untreue hat die frühere Verteidigerin der Angeklagten die Vernehmung von fünf Entlastungszeugen angeregt.
Nichts. Keiner wurde vernommen.
Möglicherweise ist der Hauptbelastungszeuge wegen Demenz nicht aussagetüchtig. Es finden sich Hinweise auf Demenz in der Akte. Diesen Punkten ist nicht nachgegangen worden. Man verlässt sich lieber auf die Aussage eines Polizisten, der angibt, der Zeuge habe auf ihn nicht dement gewirkt.
Kein Wunder, wenn die Verteidiger zu Beginn der mündlichen Verhandlung echt angenervt sind.
Vielleicht kennt ja das Gericht den § 202 StPO? :-)