Späte Notwehr

Ein Anrufer meldet sich. Er habe eine Vorladung von der Polizei wegen Körperverletzung bekommen und sucht nun einen Strafverteidiger. Er habe sich auch schon einmal eingelesen, es sei ganz klar Notwehr.

Manch Rechtsanwalt sagt, dass es Notwehr eigentlich nie gibt. Außer bei Polizisten. Ganz so stimmt das zwar nicht. Man kann aber den Eindruck gewinnen, dass Gerichte sich mit der Notwehr ziemlich schwer tun.

Die gesetzliche Regelung ist kurz,

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

aber sie hat es in der Anwendung in sich.

Ich frage bei dem Anrufer nach, was denn genau passiert sei.

“Vor fünf Monaten hat se mich beleidigt und nun habe ich zugehauen!”

Klar, ein Elefant vergisst nie. Mit der Gegenwärtigkeit des Angriffs dürfte es hier aber durchaus Probleme geben. Der Herr wollte sich dann einen Rechtsanwalt suchen, der ihn “auf Notwehr” verteidigt. Ich wünsche dem zukünftigen Strafverteidiger viel Erfolg mit dieser Strategie. Meine Einschätzung, dass es mit dieser Einlassung schwierig werden könnte, hat dem Anrufer nicht gefallen.

5 Gedanken zu „Späte Notwehr

    1. Ich würde das nicht “Beratung” nennen wollen. Wer in einer Strafsache verteidigt werden möchte, mit dem/der führe ich in der Regel ein kurzes Telefonat und lasse mir kurz (!!) schildern, worum es geht.

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