Therapie – nicht nur für Sexualstraftäter

Mit der Therapie – unter anderem für Sexualstraftäter – beschäftigt sich ein lesenswerter Artikel im “Hamburger Abendblatt”.

Es geht um die Sozialtherapeutische Anstalt – kurz SoTha – in der JVA Fuhlsbüttel in Hamburg.

“Die Häftlinge im Haus IV sind auf sechs Stationen verteilt. Von sechs bis 18.30 Uhr stehen die Türen der Zellen offen. Die langen Flure mit Grünpflanzen, zitronengelben Wänden und Bildern vom Meer haben eher Jugendherbergs-Charakter, als dass sie an Gefängnis erinnern. An der Wand hängt ein Info-Plakat mit dem Titel “Ihre Möglichkeiten der Freizeitgestaltung”. Montags wird zum Beispiel ein “Rückenfit”-Kurs angeboten, freitags trifft sich die Musikgruppe. Im Gemeinschaftswohnzimmer mit rotem Sofa zocken Häftlinge auf einem Flatscreen an der Playstation. Ein Insasse telefoniert im Gang. Jeder Häftling hat ein Telefonkonto und darf bis zu 25 Nummern beantragen. Zudem hat jede Station eine Küchenecke. Statt eines großen Kühlschranks gibt es hier kleine abschließbare Kühlschrankfächer. So manche Studenten-WG würde sich so etwas wünschen.”

(Quelle: www.abendblatt.de)

 

Viele Häftlinge sitzen aber lieber jeden Tag ihrer Strafe ab, als eine Therapie zu machen. Zu groß ist die Angst vor einer “schlimmen” Diagnose und zu klein, die Bereitschaft, sich mit der begangenen Tat auseinanderzusetzen.

“Unter Experten ist der Erfolg der Sozialtherapie bei Gefangenen weltweit unstrittig. Ausländische Studien sind zu dem Ergebnis gekommen, dass therapierte Sexualstraftäter mit rund zehn Prozent eine zur Hälfte niedrigere Rückfälligkeit aufweisen als nicht therapierte Täter. In Deutschland sind die Werte noch besser. “Während die Rückfallquote bei behandelten Sexualstraftätern zwischen sechs und zehn Prozent liegt, beträgt sie bei den nicht therapierten Tätern bis zu 36 Prozent”, sagt Dahlnym Yoon. Die 30-jährige Wissenschaftlerin arbeitet am Projekt “Evaluation der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg” des Instituts für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am UKE mit, das sich mit der Rückfälligkeit von Straftätern befasst.”

(Quelle: www.abendblatt.de)

Zu spät für Therapie“Keine Therapie” ist eine Klage, die man als Strafverteidiger immer wieder von Mandanten hört.

Kürzlich habe ich mit einem Mandanten gesprochen, der unbedingt eine Therapie machen möchte, aber keinen Platz bekommt.

Schade. Da ist jemand bereit, an sich zu arbeiten und kann es dann nicht. Nach der Haft ist zu spät.

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