Eine “Dummheit”, die richtig Geld kostet
Im letzten Jahr wurde in Goslar in der Fußgängerzone ein aus Pflastersteinen gelegtes Hakenkreuz entdeckt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig beantragte den Erlass eines Strafbefehls gegen zwei Männer.
Einer der Männer akzeptierte den Strafbefehl, der andere legt Einspruch ein.
“Ein ehemaliger Straßenbau-Auszubildender muss eine Geldstrafe von 1.000 Euro zahlen, weil er in der Goslarer Innenstadt ein Hakenkreuz-Muster in einem Pflaster verlegt hatte. Das hat am Montag das Amtsgericht Goslar entschieden. Das Gericht bestätigte damit weitgehend einen zuvor erlassenen Strafbefehl wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, gegen den der 23-Jährige Einspruch eingelegt hatte.”
(Quelle: www.ndr.de)
Laut Medienberichten wurde der junge Mann, bei dem eine Hausdurchsuchung stattgefunden hatte, fristlos gekündigt. Die Stadt hatte das Symbol sofort entfernt, das Foto verbreitete sich dennoch in sozialen Netzwerken sehr schnell.
In der Hauptverhandlung war die Strafe unter anderem reduziert worden, weil der junge Mann mittlerweile arbeitslos ist.
Vielleicht hätte es sich angeboten, lediglich gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch einzulegen. In diesem Fall hätte das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden können, § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO.
Wäre ich die Beschuldigte gewesen, wäre mir an der Vermeidung einer Hauptverhandlung viel gelegen. Der junge Mann war allerdings nicht persönlich erschienen, er hatte sich durch seine Verteidigerin vertreten lassen.
Diese nannte die Tat einen “Dumme-jungen-Streich”. Eine Dummheit, der den jungen Mann richtig was gekostet hat.