Rechtskunde mit der Maus

Das Urteil des Landgerichts, über das ich hier kurz berichtet hatte, heizt immer noch die Stimmung an. Menschen starten Petitionen, die das Ziel haben, eine härtere Strafe zu erreichen, die Kommentare zu dem Fall in den sozialen Medien sind teilweise abartig und widerlich.

Etwas Rechtskunde am Sonntag

Ich möchte mich nun gerne wie  Sisyphos fühlen und etwas Rechtskunde unterrichten. Die drei schönsten Kommentare schauen wir uns nun einmal juristisch an:

1) “Wenn das die Tochter der Richter gewesen wäre, dann hätte der ganz anders entschieden!”

Nein, der Richter hätte dann gar nicht entschieden. Als Vater wäre er gem. § 22 StPO in diesem Fall von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen gewesen. Das ist auch gut so. Ein Richter, der mit dem Angeklagten oder dem/der Geschädigten verwandt ist, kann nicht unbefangen urteilen. Er hat in einer solchen Strafsache nichts zu suchen.

2) “Gegen dieses Urteil muss die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen.”

Nein, in Berufung ganz sicher nicht. Es handelt sich um ein Urteil des Landgerichts. Gegen Urteile des Landgerichts ist das zulässige Rechtsmittel die Revision. Der Presse war übrigens zu entnehmen, dass die Forderungen der Staatsanwaltschaft kaum höher waren, als das Urteil dann ausfiel. Von einer Revision der Staatsanwaltschaft ist daher wohl eher nicht auszugehen, dies ist aber nur eine Vermutung von mir. Erfolg haben dürfte sie zudem auch wohl eher nicht haben.

3) “Bewährung ist ein Freispruch.” 

Nein. Neben der schlichten Bewährungsauflage, keine Straftaten zu begehen, kommen andere Auflagen in Betracht. Im Jugendstrafrecht ist dies in § 23 JGG geregelt. Das Gericht kann die Weisungen erteilen, Arbeitsleistungen zu erbringen oder in einem Heim zu wohnen. Wenn gegen die Weisungen verstoßen wird, so wird die Strafaussetzung widerrufen, § 26 JGG. Gleiches gilt, wenn während der Bewährungszeit Straftaten begangen werden.

Bei Erwachsenen gibt es zunehmend knackige Geldauflagen als Bewährungsauflage, entweder zugunsten der Staatskasse oder zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung.

Mir sind übrigens Opfer solcher Taten bekannt. Sowohl beruflich als auch privat. Interessanterweise habe ich noch nie gehört, dass eine dieser Personen sagte: “Ja, bei sechs Jahren Haft für die miese Ratte ginge es mir gut, bei vier Jahren ist mein Leben zerstört.” Die meisten Kollegen werden ähnliches berichten, denke ich.

Wimg_2388as mich nachdenklich macht, ist die Gefahr, die davon ausgeht, dass Urteile keine Akzeptanz in der Gesellschaft finden.

Der Weg zur Selbstjustiz liegt dann nahe und Menschen wünschen sich, dass Ronald Schill sich etwas anzieht und wieder gnadenlose Urteile spricht.

Sachliche und kompetente Berichterstattung wäre neben Rechtskunde in der Schule ein Weg, dass Urteile für Laien verständlicher werden. Das scheint – was die Presse angeht -aber gar nicht gewünscht zu sein.

Der Justizflurfunk berichtet, dass von Seiten der Hamburger Staatsanwaltschaft verschiedenen Zeitungen eine Fortbildung “Strafrecht und Strafprozess” angeboten wurde. Mangels Interesse soll es dazu nicht gekommen sein.

20 Gedanken zu „Rechtskunde mit der Maus

  1. Weißt Du, was mich an den “Stammtischurteilen” immer am meisten ärgert? In deutschen Schulen wird höhere Mathematik unterrichtet, es werden Gedichte analysiert, bis die Schüler nie mehr was von Lyrik hören wollen. Aber könnte man den nicht mal wenigstens für ein Jährchen Rechtskunde machen und den Kindern beibringen, wie das deutsche Rechtssystem funktioniert? Dann müssten wir uns vielleicht nicht mehr den Quatsch von der “Sammelklage” anhören und die Urteilskritik fiele nicht ganz so dämlich aus.
    Aber wenn wir schon so etwas an den Schulen nicht kriegen: Ich würd’ mir wünschen, dass mehr Leute Dein Blog lesen würdest. Du erklärst das wirklich gut.

  2. Die Erläuterungen sind sehr gut gewählt. Ein Satz stimmt mich aber dennoch sehr nachdenklich, Zitat:
    “… Was mich nachdenklich macht, ist die Gefahr, die davon ausgeht, dass Urteile keine Akzeptanz in der Gesellschaft finden. …”
    Diesen Sachstand der Nichtakzeptanz von Verträgen die geschlossen wurden, von Urteilen die Gerichte fällten, aus jeder Instanz und aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten, finden wir längst nicht mehr allein bei Bürgerinnen und Bürger, die die Rechtslagen schon lange nicht mehr überblicken können, sondern auch in Behörden, bis hinauf in unser Zusammenleben verunstaltende Politik.

  3. Sehr schön. Nur: Der inhaltliche Unterschied zwischen Revision und Berufung wird nicht deutlich. Gefühlt ist es für Laien nämlich komplett dasselbe, nur halt je nach Gericht unterschiedlich bezeichnet, so wie ein süßer Quarkpfannekuchen in Österreich halt Topfenpalatschinken heißt. Und dann kommt das als Spitzfindigkeit oder Klooksnackerei daher. (Nicht, dass sich diese Mistgabeln-und-Fackeln-Fraktion da rechts außen von störenden Fakten beirren lassen würde.)

  4. Hallo Frau Braun,
    als Initiator der Petition, auf die sich beziehen, hätte ich mal eine Frage.
    Wenn mehrere Jugendliche Taschenlampen und Flaschen in ein 14 Jähriges Mädchen einführen und diese dann 4 Fach vergewaltigen, um sie anschließend wie Müll in der Kälte zu entsorgen.
    Halten sie dann ein Bewährungsurteil mit Gesprächsauflage für eine angemessene Strafe?
    Welchen Wert messen wir dann als Gesellschaft der sexuellen Selbstbestimmung und Unversehrtheit einer 14 Jährigen bei?
    Eines Mädchens das erst seit wenigen Monaten den Status eines Kindes juristisch verlassen hat?
    Ich erspare ihnen mal die Frage, wie sie das sehen würden, wenn das Ihre Tochter wäre.
    Ebenso wie sehr sie gefährdet wären das Recht in ihre eigene Hand zu nehmen, bei solch einem Urteil.

    1. Hallo Herr Martens,
      ich maße mir nicht an, ein Urteil zu bewerten, wo ich a) die Akte nicht kenne b) die Hauptverhandlung nicht verfolgt habe und c) nicht einmal die Urteilsbegründung gehört habe. Ich gehe nicht davon aus, dass a, b und c bei Ihnen vorliegen.
      Sie halten das Urteil “aus dem Bauch heraus” für falsch und kommen mit plumpen Dingen wie “wenn das Ihre Tochter” wäre. Das mag Ihnen Applaus bei der Petition einbringen, wird aber weder Herrn Generalstaatsanwalt Fröhlich beeindrucken, noch Juristen dazu bewegen, mit Ihnen auf einer Sachebene diskutieren zu wollen.

        1. Ja, den kenne ich.
          Kann ich auch gut nachvollziehen.
          Ob 2 Jahre 4 Jahre oder 6 Jahre ändert an meinem Leid nichts.
          Aber gar keine fühlbare Strafe und einige Gespräche sind ein Unterschied zu 6 Monaten Knast oder 2 Jahre.

      1. Die Sachverhalte wurden vom Gericht anerkannt. Alles weitere war, wie sie wissen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
        Und selbstverständlich handele ich aus dem Bauch heraus.
        Dafür haben wir ja unabhängige Gerichte.
        Und keine Petition braucht ein Gericht zu kümmern.
        Aber es kann ein Zeichen Gesetzt werden, das Bürger diese Urteile nicht mehr nachvollziehen koennen.
        Aber eine Diskussion zwischen “Mob” und “Elfenbeinturm” sollte trotzdem nie verweigert werden.

        1. Wie die Frau Kollegin bereits geschrieben hat, Bewährungsstrafen haben zwar im Volksmund den Makel, dass sie nicht “fühlbar” seien, zutreffend ist das aber trotzdem nicht.

          Wie soll ein Bürger – selbst wenn er entsprechende (rudimentäre) Rechtskenntnisse hätte – Urteile nachvollziehen können, wenn er – wie Sie selbst zugeben – gar keine Ahnung hat, was in den Akten steht, in der Verhandlung gesagt wurde oder in der Urteilsbegründung gesagt wurde?

  5. “Der Justizflurfunk berichtet, dass von Seiten der Hamburger Staatsanwaltschaft verschiedenen Zeitungen eine Fortbildung “Strafrecht und Strafprozess” angeboten wurde. Mangels Interesse soll es dazu nicht gekommen sein.”

    Das ist in anderen Bereichen ähnlich: Ein große internationaler Steuerberatungskonzern bietet Journalisten & anderen Interessierten regelmäßig Kurse zum Thema “Bilanz – Wie lese ich sie ?” an, welche ebenfalls gerade nicht von jenen Breitbandjournalisten besucht werden, die Kenntnisse darin besonders nötig hätten – die langjährigen Experten vom Wirtschaftsteil sind damit nicht gemeint.

  6. Wenn die höchste Form der Bestrafung Freiheitsentzug, sprich Knast ist, empfinde ich eine Bewährung auch als Nichtstrafe.

    Und die Reaktion der Angehörigen bei Urteilsverkündung lässt Ähnliches vermuten.

    Ferner finde ich es auch richtig, dass sich die Gerichtsbarkeit mit Forderungen nach härterer Bestrafung auseinandersetzen oder rechtfertigen muss. Urteile ergehen ja schließlich im Namen des Volkes…

    1. Sie übersehen: “Bewährung” = “Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung”. Angesichts der Tatsache, dass die Bewährungsauflagen meistens Jugendliche empfindlicher treffen als die reine Einbuchtung, ist die Gleichsetzung mit “Nichtstrafe” nur oberflächlich korrekt.

      “Im Namen des Volks” bedeutet im Übrigen nicht, dass das Volk so entschieden hätte.

      1. Ich sehe: “Bewährung” = “Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung” = “Strafe, die sich nicht wie eine anfühlt”. Der Zustand vor der Tat ist der gleiche wie nach der Tat, abgesehen von den Auflagen.

        Und was sind schon Bewährungsauflagen gegen die psychischen Folgen, die die junge Frau wahrscheinlich ein Leben lang mit sich rumschleppen wird? In meinen Augen: Nichts.

        1. Der Vergleich mit den Folgen für das Opfer liegt m.E. etwas neben der Sache. Selbstverständlich kann eine Bestrafung des Täters das Leid des Opfers einer solchen Tat niemals wirklich aufwiegen und schon gar nicht ungeschehen machen. Das liegt aber nicht an der Justiz, das gibt das Strafrecht an sich doch nicht her, 2 4 oder 10 Jahre Freiheitsstrafe bei halbwegs humanen Haftbedingungen, einem schwer traumatisierten Opfer einer solchen Gewalttat wird nichts davon genug sein. Und ich habe auch gewisses Verständnis dafür, wenn sich ein Tatopfer wünscht, dass der Täter leiden möge – ebenso wie es selbst und möglichst noch etwas mehr. Das kann und darf aber das Strafrecht in einem aufgeklärten demokratischen Rechtsstaat nicht leisten, denn das ließe sich ernsthaft nur durch bestialische Talionsstrafen nach mittelalterlichem Vorbild erreichen. Das mag für das Opfer zu mehr Genugtuung führen, der Preis dafür wäre aber ein unmenschliches Justizsystem, in welchem alle Beteiligten ebenso zu Tätern werden wie der angeklagte Gewalttäter selbst. Niemand, der die Konsequenzen ernsthaft durchdenkt (und dem daneben auch noch die Fehleranfälligkeit und Missbrauchspotentiale des Systems bewusst sind) kann sich heute noch ernsthaft einen Staat wünschen, dessen Büttel für sich in Anspruch nehmen, verurteilte Straftäter im Namen einer angeblichen Gerechtigkeit foltern, verstümmeln und hinrichten zu dürfen.
          Wenn wir so etwas aber nicht wollen, dann kann Strafe nur dazu dienen, dem Bestraften ein spürbares Übel zuzufügen, das einerseits nach Möglichkeit geeignet sein sollte, ihn selbst künftig zu bessern, andererseits dem Rest der Bevölkerung zu vermitteln, dass die Strafgesetze durchgesetzt werden und Straftaten sich nicht lohnen. Eine vollständige Realisierung eines persönlichen Wunsches nach Vergeltung kann es hingegen bei schweren Gewalttaten in einem der Menschenwürde verpflichteten Staatswesen nicht geben.

          1. Ich stimme Ihnen zu bezüglich ihrer Erläuterungen zu Vergeltung, demokratischer Rechtsstaat usw.

            Dem letzten Absatz kann ich allerdings kaum zustimmen.
            Was ist nochmal genau das spürbare Übel für die Angeklagten, wenn die Angehörigen bei Urteilsverkündung jubeln?
            Und die Vermittlung dieses Urteils in der Bevölkerung scheint ja irgendwie auch nicht so gut zu klappen

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