Strafen für Besuch bei Zwangsprostituierten

Wer als Freier die Zwangslage einer Prostituierten ausnutzt, soll zukünftig bestraft werden Ein entsprechender neuer Straftatbestand wird zurzeit durch das Bundesjustizministerium erarbeitet.

“Union und SPD haben sich geeinigt, Freier zu bestrafen, wenn sie wissentlich die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Das Bundesjustizministerium erarbeite derzeit einen entsprechenden Straftatbestand und lege ein Strafmaß fest, berichtet der Kölner Stadtanzeiger.”

Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/2014-10/prostitution-reform-gesetz-freier-strafen

Bettchen Wie ein Freier erkennen soll, ob es sich bei der aufgesuchten Dame um eine Zwangsprostituierte handelt, ist eine spannende Frage. Wieder mehr Arbeit für Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Sexualstrafrecht. Ich bezweifele aber, dass der geplante Straftatbestand die Situation der Zwangsprostituierten verbessern wird.

4 Gedanken zu „Strafen für Besuch bei Zwangsprostituierten

  1. Ich stimme Ihnen zu, Frau Kollegin Braun. Zu Verurtelungen wird das Gesetz wegen fehlenden Nachweises eines Vorsatzes allenfalls in Einzelfällen führen. Es dient wohl eher der “Freier-Vergrämung”, da Besucher von Prostituierten künftig mit unerbetener Post der Ermittlungsbehörden rechnen müssen. Dafür reicht den Ermittlern allein schon der leicht anzunehmende Anfangsverdacht, und häuslicher Ärger ist vorprogrammiert.

  2. Tolle Wurst. Daß die Prostituierte ihre Dienste nur aus Zwang anbietet, wissen wir, lassen sie – und diejenigen, die sie Zwingen – gerne gewähren. Demjenigen, der die Dienste in Anspruch nimmt, muten wir zu, vorher penibel zu ermitteln, ob hier Zwang oder Freiwilligkeit vorliegt, und wehe, er macht das nicht so gut wie die dafür ausgestatteten Behörden. Oder wir lassen ihm realistischerweise, daß er dies nicht ermitteln kann, und das schöne neue Gesetz verstaubt im Gesetzbuch.

    Das klingt, wie RA Spormann schon richtig sagt, mehr nach einer FUD-Kampagne, die sich breitseitig gegen die Prostitution, auch die legale, wendet. Daß sie den Zwangsprostituierten hilft, sehe ich auch nicht.

  3. Man könnte die Prostitution für Freier generell unter Strafe stellen, so wie in Schweden. Dann hätte man die notwendige Rechtssicherheit hergestellt: Der Mann bräuchte nicht groß zu recherchieren, ob er es mit einer Zwangsprostituierten zu tun hat, er wüsste gleich, dass er sich strafbar macht.

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