Nah und fern

Gestern habe ich mich als Landesfremde in die Fortbildung “Strafprozess in Niedersachsen” reingeschmuggelt. Fünf Stunden Pflichtfortbildung für nur zehn Euro, ein Spitzenangebot. Inklusive Häppchen.

In der Arbeitsgruppe 1, an der ich mit einem netten Kollegen – und noch einem netten Kollegen – teilgenommen habe, ging es um die Frage, ob das Gericht zu den Verteidigern die gleiche Nähe hat wie zu der Staatsanwaltschaft. Der erste Impuls jedes Strafverteidigers ist es sicher, laut “Nein” zu schreien, daher interessierte mich die Gruppe besonders.

Spannende Beiträge gab es. Unter anderem sagte eine Staatsanwältin, dass doch alle Verfahrensbeteiligten an einem Strang zögen. Abgesehen davon, dass es ein ziemliches schiefes Bild ist: Meine Mandanten wären sicher von dieser Vorstellung begeistert.

BefreundetWeiter ging es um die Frage, ob Richter, Staatsanwälte und/oder Verteidiger, die sich kennen, sich im Gerichtssaal duzen sollten. Auf den Angeklagten wirkt es extrem übel, wenn insbesondere Staatsanwalt und Richter sich duzen und sich über den letzten Segelausflug unterhalten. Ebenso schmallippig reagiert ein Mandant, wenn er sieht, dass seine Anwältin mit der Richterin bei Facebook befreundet ist.

Eine Richterin sagte bei der Diskussion schnippisch, dass sich ja auch viele Angeklagte mit ihren Anwälten duzten. Wer nicht verstanden hat, das dies etwas Anderes ist, der ist in dem Beruf möglicherweise falsch.

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