Die versuchte Vernehmung der Strafverteidigerin

“Versuch macht kluch”, denkt sich die Polizei Hamburg und versucht eine Vernehmung der Strafverteidigerin

Dem Mandanten wird eine nicht unbedingt harmlose Straftat vorgeworfen, die Polizei lädt ihn telefonisch zur Vernehmung. Der Anruf auf seiner Mailbox macht den Mandanten dann doch etwas nervös. Sagte der Polizist doch Dinge, wie man sie sonst in Krimis hört. “Es wäre besser, wenn Sie jetzt reinen Tisch machen. Ich kann Ihnen dann vielleicht noch helfen, später aber nicht mehr.” Jedenfalls denkt er sich, dass er doch besser einen Strafverteidiger beauftragen sollte und wendet sich an mich.

Ich erkläre ihm, dass er zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen soll, ich seinen Termin zur Vernehmung absagen werde und wir nach Akteneinsicht in Ruhe – nach Auswertung der Akte – entscheiden, ob eine Einlassung erfolgen wird. Wie sagt ein Kollege immer: Schweigen ist Platin, Reden ist Scheiße.”

Der Anruf bei der Polizei Hamburg läuft in etwa wie folgt:

Ich: “Rechtsanwältin Braun, ich verteidige nun Herrn XY, den Vernehmungstermin wird er nicht wahrnehmen. Legitimationsschreiben kommt, können Sie mir noch das Aktenzeichen nennen.”

Polizei: “ja, klar. (Nennt Aktenzeichen). Ich denke ja, dass Ihr Mandant das Alles so nicht gewollt hat….”

Ich: “…..ruhiges Atmen…”

Polizei: “Bei jungen Menschen kann ein Streit ja leicht einmal ausarten…”

Ich: “…ruhiges Atmen..”

Polizei (vertrauensvoll flötend): “Was hat Ihnen denn Ihr Mandant dazu gesagt?”

erMistIch habe keine Ahnung, aus welchem “Handbuch für die Vernehmung” dieser plumpe Versuch des Aushorchens stammt. Kollegen aus Hamburg und aus dem gesamten Bundesgebiet berichten immer wieder davon.

Das lässt mich denken, dass der ein oder andere Rechtsanwalt (nicht Strafverteidiger!!!) doch mal plaudert.

Schön, wenn der Rechtsanwalt vertraulich dem netten Wachtmeister erzählt, was der Mandant im Gespräch erzählt hat. In der ein oder anderen Akte habe ich schon entsprechende Vermerke gesehen.

Bevor wieder einer der Leser meckert: Ja, ein Geständnis kann durchaus sinnvoll sein. Auch ein frühes Geständnis kann sinnvoll sein. Nicht jedoch vor Akteneinsicht und nicht auf diese Weise.

 

7 Gedanken zu „Die versuchte Vernehmung der Strafverteidigerin

  1. Und was haben Sie dem neugierigen Polzisten geantwortet? “Ich habe meinem Mandanten empfohlen, den Mund zu halten. Und der hat mir das Gleiche empfohlen.”?

  2. “Ach, Herr Oberwachtmeister, was soll ich Ihnen sagen? Man hat so sein Kreuz mit seinen Mandanten. Der hier hat zum Beispiel ein echtes Gaunergesicht und hinkt wie der Teufel! Und als wäre das nicht genug – er ist taubstumm! Ich verstehe kein Wort von dem, was er mir erzählen will! Wollen SIE nicht vorbeikommen und mir dolmetschen? Vielleicht hab ich ja sogar den falschen Beschuldigten hier sitzen? Das kann man so ja gar nicht sagen! Dafür würde ich meinen Kanzleisitz auch direkt in IHRE Polizeistation verlegen! :-P

  3. War nicht neulich hier und andernorts das Klagen groß über eine Publikation, die etwas sehr salopp vor Anwälten und deren Fehlern warnt? Und nun referieren Sie selber Vermerke, in denen solche Fehler vorkämen, zum eventuell nicht unerheblichen Nachteil der jeweiligen Mandanten…
    Ich kann die beklagte Publikation nicht einordnen, mag mich aber dem Eindruck nicht verwehren, dass (laut Volksmund) Feuer ist, wo man nur Rauch wahrnimmt.
    Anwesende Bloggerinnen sind von dieser Einschätzung selbstredend ausgenommen ;) (Wirklich!)

    1. ehrlich, Mann, das fragst Du?
      Würdest Du dir lieber vom Allgemeinarzt oder vom Herzchirurgen ein Spenderherz einpflanzen lassen?

      Ein Anwaltskunde

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