Ein ehemaliger Richter aus Münster erhebt schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft in Hamburg.
Diese soll eine Brandstiftung nicht verfolgt haben. Die taz berichtet:
“Kaub, der 15 Jahre lang einer Spezialkammer für Versicherungsrecht angehörte, befürchtet, dass ein schweres Verbrechen – eine Brandstiftung unter Inkaufnahme von Toten – straffrei bleibt. Denn für ihn sind die Täter und der Drahtzieher bekannt.Aber die Staatsanwaltschaft weigert sich seit Jahren, Anklage zu erheben und entzieht den Fall somit einer gerichtlichen Überprüfung mit einer Beweisaufnahme durch eine große Strafkammer am Landgericht. „Die Brandstiftung verjährt im März 2015. Danach ist sie nicht mehr verfolgbar“, mahnt Kaub gegenüber der taz.”
(Quelle:www.taz.de)
Der ehemalige Richter war als Zivilrichter in dem Fall tätig. Die Feuerversicherung hatte nicht gezahlt, da von Brandstiftung ausgegangen wurde und wurde verklagt. Die Klage war abgewiesen worden, in der zweiten Instanz gab es einen Vergleich.
„Wäre es rechtzeitig zum Strafverfahren gekommen, hätte die Versicherung einem Vergleich nie zugestimmt“, ist sich Kaub sicher. Doch die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren Anfang 2008 endgültig eingestellt und die Akten ins Archiv gebracht.
Nach Kaubs Urteil vom 29. September 2008, das in die Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen eingestellt worden ist, hatte Kaub angenommen, dass „sich die Sache von allein regeln und selbstverständlich von der Strafjustiz aufgegriffen“ würde. „Aber da habe ich mich gründlich geirrt.”
(Quelle: www.taz.de)
Der ehemalige Richter hat Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt erstattet, unter anderem gegen die Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedeck.
“Er könne sich nur schwer damit abfinden, dass dieser Justizskandal bisher von den Medien nicht ausreichend verfolgt worden sei, „um endlich einmal zu erreichen, dass die Staatsanwaltschaft zu den schweren Vorwürfen gegenüber der Öffentlichkeit Stellung nimmt“.
Doch diese winkt weiterhin ab. Es gebe Zweifel an Kaubs Version, denn seine „Indizienkette“ sei „nicht lückenlos“, und es gebe von der Anklagebehörde eben eine andere Beweiswürdigung. „Die Beschwerden“, sagt Sprecherin Nana Frombach am Montag der taz, „haben nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens geführt.“
(Quelle:www.taz.de)
Ich kenne dieses Verfahren nicht und kann daher nicht einschätzen, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Die bloße Tatsache, dass ein Richter seine “Kollegen” von der Staatsanwaltschaft anzeigt, ist aber schon eher ungewöhnlich. Mir fällt auf Anhieb kein anderer Fall ein. Böse Menschen bringen hier gerne den Spruch mit den Krähen und dem Auge.
Kann aber auch ein typischer Fall sein, dass ein verpeilter Richter nicht ertragen kann, dass “sein” Urteil falsch ist.
Klar. Ist beides möglich.
Oder man hat im Gericht dafür Sorge getragen, dass eine Versicherung mal bezahlt anstatt nur zu kassieren ;)
Oder auch die Staatsanwaltschaft Hamburg ist überlastet.