Arzt – Schweig besser!

In Hamburg kam es kürzlich zu einer tödlichen Messerattacke, der IS behauptet, er sei für diese Tat verantwortlich. Bei der Tat ist der Angreifer vermutlich selbst verletzt worden.

Die Ermittlungen laufen jedenfalls mit Hochdruck. Die Polizei hat nun Hamburger Ärzte gebeten, Patienten mit “passenden” Verletzungen zu melden. Dies sorgt gerade für Streit unter Hamburger Ärzten, der Spiegel berichtet hier. Man streitet sich über die Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht.

Sollten Sie Arzt sein und ein bärtiger Typ bei Ihnen in der Praxis erscheinen, der behauptet, sich beim Kochen seines Eintopfs mit dem Messer verletzt zu haben, so rate ich davon ab, die Polizei zu informieren.

§ 203 StGB winkt hier nämlich um die Ecke. Eine mutmaßliche Einwilligung in den Bruch der ärztlichen Schweigepflicht wird man bei einem Straftäter nicht annehmen können.

Möglicherweise könnten Sie befugt sein, sich an die Polizei zu wenden, wenn ein rechtfertigender Notstand vorläge. Hilfeleistung bei einer Strafverfolgung reicht hierfür allerdings nicht aus. Es muss eine Wiederholungsgefahr bei massiven strafrechtlichen Delikten vorliegen.

arztMeiner bescheidenen Erfahrung nach sind Mediziner oftmals unbedarft, was rechtliche Fragestellungen angeht.

Wenn die Polizei anruft und etwas wissen will, dann redet man halt mit denen. Schweigepflicht hin oder her. Gerne geht man als Arzt auch in einer eigenen Strafsache zur Polizei und redet munter los.

 

Manches Mal habe ich schon in die Tischplatte gebissen und mich über die in der Akte zementierte Aussage geärgert.

Denken Sie an den Eid des Hippokrates und die Worte von Euripides: “Die schönste Tugend ist die Verschwiegenheit.”

 

3 Gedanken zu „Arzt – Schweig besser!

  1. Oh ja, die rechtliche Unbedarftheit der Mediziner.

    Das fängt schon damit an, dass viele nicht einmal einen gescheiten Briefkopf hinbekommen, z. B. auf Attesten. “Dr. med. Müller” – und dann ein gedruckter Attest-Text, eine unleserliche Unterschrift, aber kein Stempel, keine Anschrift, kein voller Name, nichts! Und wenn ich sie dann frage: “Wie soll mir eine StA/ein Gericht denn die Echtheit dieses Attests abkaufen?”, fühlen sie sich auf den Schlips getreten.

    Na gut, dann werden sie eben als Zeugen benannt.

  2. Wird der Eid oder etwas angepasstes überhaupt noch verpflichtend geleistet?

    In eigener Recherche hab ich nur herausgefunden das der Original-Eid nicht mehr zeitgemäß ist und manchmal etwas abgewandeltes als Grundlage zur Arbeitsethik verwendet wird. Aber bindend ist da wohl nix mehr. Nicht aus dem Eid heraus.

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