Die Polizei rät: Verteidigung durch Schweigen

Gegen meinen Mandanten wird wegen Vergewaltigung ermittelt. Die vermeintliche Tat ist Jahre her, die Umstände der Anzeigenerstattung sind – sagen wir mal – ungewöhnlich. Dem Mandanten ist schwer klarzumachen, dass zunächst Schweigen angesagt ist. Er möchte die Sache aus seiner Sicht schildern und fragt, was ihm den Wahrheit schaden könne.

Schweigen wie ein Hase
Schweigen wie ein Hase

Es ist ein hartes Stück Arbeit, ihn zum Schweigen zu verdonnern und dazu, auf die Akte zu warten. Unerwartete Schützenhilfe gab es von der Polizei. Die hat den Beschuldigten angerufen und ihm gesagt, dass ich mich zur Akte gemeldet habe und keine Vernehmung stattfinden.

Das sei, so der Polizist zum Mandanten, genau richtig so. Die Strafverteidigerin habe Recht, es solle erstmal Akteneinsicht genommen werden. Fein, dass die Polizei so hilfsbereit ist.

Meinen Mandanten werde ich das Motto des Kollegen Siebers noch näher bringen: “Schweigen ist Platin, Reden ist Kacke!”

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